Ab 20. Dezember 2022
sind wir für sie zentral am Marienplatz 8 erreichbar.
Eine Entscheidung darüber, ob eine Bestellung eines Betreuers notwendig ist, erfolgt durch das Betreuungsgericht. Es hat dabei zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen § 1896 BGB gegeben sind.
Martin Lutz ist Mitglied im Berufsverband Rechtliche Betreuer.